Während der Kubakrise im Okt. 1962 wendet US-Präsident John F. Kennedy die sog. Monroe-Doktrin an, die ausschließt, daß fremde Mächte in der amerikanischen Hemisphäre Einflußzonen aufbauen, Militärstützpunkte etablieren, Abhängigkeiten schaffen oder Bündnispartner gewinnen:

  • die Stationierung sowjetischer Raketen auf Kuba, die US-amerikanische Städte erreichen können, würden die USA nicht dulden – Souveränitätsrechte Kubas hin oder her;
  • der Präsident ist bereit, in Verfolgung der Monroe-Doktrin einen Dritten Weltkrieg zu riskieren;
  • in buchstäblich letzter Minute einigt man sich mit der Sowjetunion im wechselseitigen Interesse: 
    • die UdSSR macht die Stationierung ihrer Raketen auf Kuba rückgängig und stoppt die Weiterverfolgung diesbzgl. Pläne;
    • im Gegenzug bauen die USA ihre Raketen in der Türkei ab, die sie dort – nicht weniger heimlich als die Sowjets in Kuba – stationiert hatten;
    • Nikita Chruschtschow, damaliger Erster Sekretär der KPdSU, verspricht Kennedy, über den zweiten Teil der Vereinbarung Stillschweigen zu bewahren, um den US-Präsidenten nicht vor der US-amerikanischen Öffentlichkeit zu kompromittieren.

Anmerkungen:

  • um es sich nochmals vor Augen zu halten: Diese weltrettende Einigung wird erzielt zwischen zwei absoluten ideologischen Antipoden, zwischen einer hochkapitalistischen USA und einer spätstalinistischen UdSSR!
  • die unmittelbaren und mittelfristigen Konsequenzen der Kubakrise: 
    • Paritätsannahme, d.h. man verhandelt auf Augenhöhe;
    • alle Konflikte werden unterhalb einer Schwelle gehalten, die die beiden Großmächte in den Dritten Weltkrieg ziehen könnte;
    • stabilitätsorientierte Außenpolitik als international verstandene Verpflichtung;
    • Einführung der "Roten Telefone";
    • Beginn von Abrüstungsverhandlungen (Strategic Arms Limitation Talks SALT);
    • ABM-Vertrag vom 28.5.1972 ("Anti-Ballistic-Missile-Treaty" als Teil der SALT I-Verhandlungen);
    • SALT II 1979.

[ Bildquelle ]